Der Leistungsbereich sv.pfeiffer beinhaltet alle Dienstleistungen, welche im 
Zusammenhang stehen mit der Tätigkeit als Sachverständiger in den 
Fachgebieten Bäder, Thermen, Sauna und Wellness.
 
Diese Dienstleistungen sind - wie die zugehörigen rechtlichen und fachlichen 
Zusammenhänge - zu umfangreich, um sie hier zur Gänze darstellen zu können.
 
Deshalb ein kurzer Überblick gegliedert nach den Phasen der
unterschiedlichen Anforderungen.
 
 
Sachverständiger im Bäder- und Saunawesen
 
 
 
 
 
 
Haben Sie kurzfristig Fragen zu Ihrem 
laufenden Genehmigungsverfahren,
 
benötigen Sie kurzfristig Fachwissen, 
Erfahrung und Leistungen in der 
Überprüfung Ihrer Anlage, oder
 
Experten-Wissen für Ihre Planung.
 
 
 
 
 
 
 
sv.pfeiffer 
 
steht Ihnen immer als Sachverständiger und unabhängiger Berater zur Verfügung.
 
sv@pfeiffer.cc
 
 
 
" ..Eine Möglichkeit, die Folgen von Planungsentscheidungen für den Betreiber vorweg zunehmen,
liegt darin, eine qualifizierte/sachkundige Person in das Planungsteam aufzunehmen.
Diese sollte während der verschiedenen Entwicklungsphasen des Projektes
entsprechende Hinweise und Anregungen geben.." EN 15288-1. 
 
 

 
sv.pfeiffer erarbeitet die 
 
sicherheitsrelevanten Faktoren und 
 
Anforderungen an die Planung 
 
entsprechend EN 15288-1.
 
 
Ein hohes Maß an Alleinstehung darf kein Widerspruch zu einer machbaren und leistbaren Technik, zur geforderten nachhaltigen Sicherheit oder im Sinne einer hohen Kostentransparenz sein.
 
 
Rendering Schulz Architektur
 
 
sv.pfeiffer 
 
liefert das notwendige Fachwissen und 20 Jahre Erfahrung an 
 
die Architekten, die Fachplaner, die Investoren und den Betreiber
 
in der Umsetzung für größtmögliche Attraktivität 
 
bei gleichzeitig hoher Sicherheit und Kosteneffizienz.
 
sv@pfeiffer.cc
 
 
 
Bis zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Projektes sind 
 
erfahrungsgemäss zahlreiche Details, 
 
Zusammenhänge und Richtlinien zu berücksichtigen.
 
 
Die Einreichphase ist "heiss" und erfahrungsgemäss spannungsgeladen, 
dokumentiert sie doch - nach dem vorangegangenen u.U. eher 
"architektur-kunst-betonten" Entwurfsarbeiten nunmehr die 
errichtungs- und damit kosten-orientierte und eine nachhaltig 
wirtschaftlich betreibbare Realität.
 
Können wir das zu den geplanten Kosten so bauen und 
 
die nächsten 25 Jahre wie wirtschaftlich betreiben ?
 
Das Resultat dieser Entscheidungsfindung sollte das 
zur Genehmigung vorgelegte Projekt und damit der konsentierte 
Wille der Projektbeteiligten Planung><Investment><Betreiber
sein.
 
JA ! > SO soll das Projekt finanziert, errichtet und nachhaltig mit 
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit betrieben werden.
Dieses Projekt unterschreiben wir !
 
So wollen wir das finanzieren, zu den prognostizierten Kosten errichten und 
- zu welchen Bedingungen - an den Betreiber termingerecht übergeben.
 
 
 
 
Ist die Rutschsicherheit der Böden nach den jeweiligen Forderungen geplant und in die Kosten eingerechnet ? 
 
Wie findet die Anlieferung und Lagerung welcher von wem prognostizierten Mengen an Chemikalien statt ? 
 
Entspricht die Akustik im Rutschenstartbereich den jeweiligen Anforderungen ? und 
 
Wo werden Video-Kameras zur Überwachung und/oder Beweissicherung installiert werden ? 
 
Wurden die Beckenanlagen und die Bädertechnik auf einen möglichen  Absenk- oder Nachtbetrieb hin geplant ? 
 
Können wir das aus der Rückspülung entstehende betriebliche Abwasser in einen Vorfluter ableiten ? 
 
Löschwasserversorgung aus Schwimmbecken ?
 
...nur einige Fragen...
 
 
sv.pfeiffer 
 
liefert fundierte Beratung an den Architekten, die Fachplaner, 
 
die Investoren und den Betreiber.
 
sv@pfeiffer.cc
 
 
sv.pfeiffer 
unterstützt den Betreiber in der Einhaltung seiner umfangreichen Verantwortung.
 
Zu den einzelnen Leistungsbildern liegen bei 
sv.pfeiffer intern umfangreiche Handbücher auf.
 
Der Inhalt dieser Handbücher dient als Grundlage 
für ein erstes persönliches Gespräch vor Ort in Ihrer Anlage und 
die gemeinsame Definition unserer Leistungen.
 
 
Risiko-Analyse und -Bewertung nach EN 15288-Teil 2 
 
Sämtliche Prüfungen zur EN 13451-Teil 1-11
 
Jährliche Überprüfung als Sachverständiger entsprechend ON M 6216
 
Wiederkehrende Überprüfung nach § 82 b GewO 1994
 
Wiederkehrende Überprüfung der Rutschenanlagen
 
Optimierung der technischen Betriebsabläufe
 
Optimierung der Aufwendungen für 
Energie, Wasser und Abwasserentsorgung
 
Recycling von betrieblichen Abwässers aus der Rückspülung und des Duschbetriebes