Ist Ihr Kommunalbad eine Betriebsanlage ?

Wenn Ihr Gemeinde-Bad eine Betriebsanlagengenehmigung
- einen "Gewerberechtsbescheid" - hat, unterliegen Sie auch im
laufenden Betrieb den Bestimmungen der Gewerbeordnung.
Vielen kommunalen Bädern ist nicht bekannt oder bewusst, dass sie im auch im laufenden Betrieb der
jeweiligen Freizeitanlagen den Bestimmungen der Gewerbeordnung ["GewO 1994"] unterliegen.
Oft zeigen erst Unfälle und daraus resultierende Prozessfolgen auf, dass aus einem einmal - im Jahre 19XY - erteilten Bescheid sehr wohl nachhaltige Folgen für den aktuell laufenden Betrieb resultieren.
Es sollte daher insbesondere auf die Verpflichtung des Bescheidinhabers zur periodischen "Eigenüberprüfung" nach
§ 82 b GewO1994 geachtet werden. Die Genehmigungsbehörde fordert diese nämlich nicht gesondert ein.
Welche Verantwortung entsteht aus dem § 82b der GewO 1994 ?
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