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  15.03.2009


Sachverständig

im Bäder- und Saunawesen

 

Nach fast 10 Jahren wurde die ON M 6216 "Schwimm- und Badebecken - Anforderungen an Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung" - mit einigen wichtigen Neuerungen - neu heraus gegeben.

Aber auch die EN 15288 und andere Bestimmungen werden in der zukünftigen Planung, Errichtung und im Betrieb besonders zu beachten sein.

Mehr zu diesem Thema... 

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  04.04.2008 | Apr.04, 08



Bad Gleichenberg

PfeifferPartner did the testings by dying and deinking all indoor and outdoor pools in accordance to the water treatment capacities. The results have been positive throughout all pools - done in stainless steel.

 

Becken in Edelstahl auch bei 3.000 mg Chlorid pro Liter.

 

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  09.11.2007 | Nov 09, 07


NÖ. Baupreis 2007

PfeifferPartner hat "..als Planer einen wesentlichen Beitrag geleistet.." Die Verleihung des Anerkennungspreises für das Sole Felsen Bad Gmuend erfolgte durch LH Dr. Erwin Pröll am 21.11.2007 im Schloss Haindorf.

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  01.11.2007 | Nov 01, 07


bsw award 2007

PfeifferPartner reached the silver medal for the most beautiful Spa and Wellness project in the Hotel category. Pfeiffer+Partner erhält die Silbermedaille in der Kategorie Hotelbäder. Die Silbermedaille wurde anlässlich der aquanale 2007 in Köln verliehen.

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  Ergebnis der Prüfung | Mängel

 

§82b (3)

Über jede wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfbescheinigung auszustellen, die

insbesondere festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung zu enthalten hat. Die

Prüfbescheinigung und sonstige die Prüfung betreffende Schriftstücke sind, sofern im

Genehmigungsbescheid oder in den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen

Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, vom Inhaber der Anlage bis zur nächsten

wiederkehrenden Prüfung der Anlage aufzubewahren.

§82b (4)

Sind in einer Prüfbescheinigung bei der wiederkehrenden Prüfung festgestellte Mängel

festgehalten, so hat der Inhaber der Anlage unverzüglich eine Zweitschrift oder Ablichtung

dieser Prüfbescheinigung und innerhalb angemessener Frist eine Darstellung der zur

Mängelbehebung getroffenen Maßnahmen der zur Genehmigung der Anlage zuständigen

Behörde zu übermitteln.

 

Achtung:

Die Behörde fragt von sich aus nicht an, ob der Inhaber die §82b-Prüfung - und damit die Einhaltung des aktuellen Standes der Technik - durchgeführt hat; oder ob sich in der Prüfung Mängel ergeben haben.

 

Eigenverantwortung des Inhabers:

Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese ja ohnehin regelmäßig

wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid

und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften [ ..dem Stand der Technik..] entspricht.

 

 

 

 

 

Die ausgestellte Prüfbescheinigung ist insbesondere auch für die betriebliche

Versicherung von Bedeutung.

 

 

Die Prüfbescheinigung dokumentiert den

Status der Anlagen und stellt im

Schadensfall Befund und Gutachten dar.

 

 

Werden Mängel festgestellt und diese sind nicht

bis zum Anschluss der Prüfung behebbar, dann

erarbeiten wir gemeinsam mit dem Bescheidinhaber

Möglichkeiten zur Behebung.

 

 

 

Wir sehen die Aufgabe und das Ergebnis der § 82 b Prüfung jedoch weiter reichend :

 

Die wiederkehrende Prüfung ist eine hervorragende Gelegenheit für den Bescheidinhaber,

unser Fachwissen und unsere Erfahrung zu nutzen.

 

Dabei geht es nicht nur um Vorschläge zur Behebung allfällig festgestellter Mängel.

 

Die Optimierung des thermischen oder elektrischen Energieverbrauchs,

Massnahmen zur Reduktion der Wasser- oder Abwassermengen,

die Verbesserung sicherheitstechnischer Aspekte,

und Vieles mehr

 

können bereits während der Prüfungsdauer oder in der Schlussbesprechung

angeregt und diskutiert werden.

 

Eine § 82b Prüfung durch sv@pfeiffer.cc  bedeutet in jedem Fall

einen Mehrfachnutzen.

 

Nicht nur durch die aktuelle Prüfung, sondern auch für die Zukunft.

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   Pfeiffer Ingenieurbüro | A-4641 Steinhaus | Tel: +43-7242-603060 | office@pfeiffer.cc