ÖNORM EN 15288-2:2008

Schwimmbäder - Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb
Diese europäische Norm ist per 01.11.2008 gültig.

Entsprechend Teil 2 der EN 15288 sollen die Betreiber
von Schwimmbädern auf der Grundlage von
regelmässigen Risikoanalysen und -bewertungen
angemessene Massnahmen ergreifen, um die
Sicherheit der Schwimmbadnutzer zu gewährleisten.
Die Analysen und die Bewertungen sollen dabei
die Risiken selbst, als auch die Verhältnismässigkeit
der Mittel aufgrund technischer und wirtschaftlicher
Faktoren berücksichtigen.
Dazu zählen - auch und insbesondere - eine Vielfalt an
Betriebsanweisungen [ "Verfahrensanweisungen zur Sicherheit im Schwimmbad" ]
an das Personal.
...zB Wie tausche ich wann wie einen Dosierbehälter wovon ?
Auch wenn Normen nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich verbindlich sind,
ist zu vermuten, dass die EN 15288-2:2008 in der zukünftigen Rechtsprechung
eine hohe Relevanz erhalten wird.
Dies leitet sich alleine aus dem weitreichenden Titel > und
Inhalt der " Sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb " ab.
Risiko-Analyse und -Bewertung und andere
Leistungen zur Erfüllung der EN 15288-2 und
der anderen rechtlichen und fachlichen
Zusammenhänge durch sv.pfeiffer
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Bau-Genehmigung, ...Betriebsanlagen-Genehmigung, ...für Errichtung,...für befristete|unbefristete Betriebsbewilligung,...Wasser-Recht, ...Arbeitnehmerschutz,...
Wie stehen diese Belange im Verhältnis zur Gewerbeordnung GewO 1994 und
der bisherigen Überprüfung nach § 82 b ?
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