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  15.03.2009


Sachverständig

im Bäder- und Saunawesen

 

Nach fast 10 Jahren wurde die ON M 6216 "Schwimm- und Badebecken - Anforderungen an Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung" - mit einigen wichtigen Neuerungen - neu heraus gegeben.

Aber auch die EN 15288 und andere Bestimmungen werden in der zukünftigen Planung, Errichtung und im Betrieb besonders zu beachten sein.

Mehr zu diesem Thema... 

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  04.04.2008 | Apr.04, 08



Bad Gleichenberg

PfeifferPartner did the testings by dying and deinking all indoor and outdoor pools in accordance to the water treatment capacities. The results have been positive throughout all pools - done in stainless steel.

 

Becken in Edelstahl auch bei 3.000 mg Chlorid pro Liter.

 

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  09.11.2007 | Nov 09, 07


NÖ. Baupreis 2007

PfeifferPartner hat "..als Planer einen wesentlichen Beitrag geleistet.." Die Verleihung des Anerkennungspreises für das Sole Felsen Bad Gmuend erfolgte durch LH Dr. Erwin Pröll am 21.11.2007 im Schloss Haindorf.

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  01.11.2007 | Nov 01, 07


bsw award 2007

PfeifferPartner reached the silver medal for the most beautiful Spa and Wellness project in the Hotel category. Pfeiffer+Partner erhält die Silbermedaille in der Kategorie Hotelbäder. Die Silbermedaille wurde anlässlich der aquanale 2007 in Köln verliehen.

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  Welche rechtlichen Hintergünde sollte ich beachten ?

 

 

Mit Erlass BMGFJ-93191/0052-I/B/8/2007 vom 25.02.2008 

 

teilt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend u.a. mit:

 

5. Im Hinblick auf die gleiche Gefahrenlage auch bei anderen

Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufen

(Pkt.2) und die allein durch Überprüfung der Strömungsgeschwindigkeiten

nicht zu gewährleistende Sicherheit der Badegäste ist daher in

bereits bestehenden Bädern

ab sofort – unabhängig von einem allenfalls bereits vorliegenden

Untersuchungsergebnis der Strömungsgeschwindigkeiten - bei sämtlichen

Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufengemäß Pkt.1 und Pkt.2 jedenfalls eine Haarfangprüfung nach der ÖNORM EN 13451-3 vom Betreiber durch einen Sachverständigen (zB Fachbetrieb für Schwimmbadtechnik, Ziviltechniker einschlägiger Fachgebiete) durchführen zu lassen.

 

6. Bei neu zu bewilligenden Bädern sind

a) die Überprüfung der Strömungsgeschwindigkeiten nach der ÖNORM

EN 13451-1 und

b) die Haarfangprüfung nach der ÖNORM EN 13451-3

bezüglich der Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufe gemäß Pkt.1 und Pkt.2 im Wege einer Auflage vorzuschreiben.

 

 

Was und wer ist ein Sachverständiger ?

 

Zum Erlass Volltext

 

Zu anderen Erlässen der Bädertechnik

 

 

 

Wer überprüft nun die Einhaltung des Erlasses ?

 

Dazu teilt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend im o.a. Erlass u.a. mit:

 

Es wird ersucht, diesen Erlass an die mit der Vollziehung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung betrauten Behörden im jeweiligen Vollzugsbereich weiterzuleiten und seine Einhaltung zu überwachen.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dieser Erlass dem für der GewO 1994 unterliegende Bäder zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung gestellt wurde.

 

Der ungeübte Leser mag diese Passage vielleicht übergehen.

Tatsächlich bedeutet sie, dass das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend einen Erlass und seine Ausführungen als Legislative "erlässt",

die Exekutive obliegt jedoch dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Und damit den tatsächlich in der täglichen Arbeit in der Umsetzung der

Bestimmungen und Auflagen Tätigen, den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

So gelangen wir schlussendlich vom Schreibtisch-Erlass zur Praxis-bezogenen Gewerbeordnung, als das behördliche "Dach" zur dauerhaften und nachhaltigen Umsetzung des

jeweiligen Standes der Technik.

 

 

In welchem Zusammenhang steht die Gewerbeordnung GewO 94

zu meinem Bad, meiner Sauna, meiner Wellness-Anlage ?

 

 

Was ist die verpflichtende Eigenüberprüung nach § 82 b GewO 94 ?

 

 

Was ist der Stand der Technik ?

 

 

 

Ich habe bis heute keine Aufforderung der Genehmigungsbehörde

 

..zur Vorlage von Ergebnissen einer ...Haarfangprüfung..

Noch nie gehört > Die haben mich übersehen..  ;)

 

Dem ist leider nicht so :

 

Die Betriebsanlagengenehmigung nach GewO 94 [aber auch vorangehend]

gilt immer, dauerhaft und nachhaltig.

 

Ebenso der dahinter stehende - sich laufend verändernde - Stand der Technik.

 

Verändert sich der Stand der Technik, dann verändert sich auch Ihre Verpflichtung zur Einhaltung Ihrer Betreibsanlagengenehmigung "nach dem Stand der Technik"...

 

Die Genehmigungsbehörde muss grundsätzlich keine gesonderte Mitteilung tätigen, wenn sich der Stand der Technik - dessen Einhaltung eine Dauerauflage im Bescheid ist - ändert.

 

Für die Einhaltung des Standes der Technik ist von Ihnen als Betreiber und|oder Bescheidinhaber selbsttätig und unaufgefordert laufend Sorge zu tragen !

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