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  15.03.2009


Sachverständig

im Bäder- und Saunawesen

 

Nach fast 10 Jahren wurde die ON M 6216 "Schwimm- und Badebecken - Anforderungen an Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung" - mit einigen wichtigen Neuerungen - neu heraus gegeben.

Aber auch die EN 15288 und andere Bestimmungen werden in der zukünftigen Planung, Errichtung und im Betrieb besonders zu beachten sein.

Mehr zu diesem Thema... 

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  04.04.2008 | Apr.04, 08



Bad Gleichenberg

PfeifferPartner did the testings by dying and deinking all indoor and outdoor pools in accordance to the water treatment capacities. The results have been positive throughout all pools - done in stainless steel.

 

Becken in Edelstahl auch bei 3.000 mg Chlorid pro Liter.

 

Other Details

> Contact PfeifferPartner

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  09.11.2007 | Nov 09, 07


NÖ. Baupreis 2007

PfeifferPartner hat "..als Planer einen wesentlichen Beitrag geleistet.." Die Verleihung des Anerkennungspreises für das Sole Felsen Bad Gmuend erfolgte durch LH Dr. Erwin Pröll am 21.11.2007 im Schloss Haindorf.

Details

> Contact PfeifferPartner

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  01.11.2007 | Nov 01, 07


bsw award 2007

PfeifferPartner reached the silver medal for the most beautiful Spa and Wellness project in the Hotel category. Pfeiffer+Partner erhält die Silbermedaille in der Kategorie Hotelbäder. Die Silbermedaille wurde anlässlich der aquanale 2007 in Köln verliehen.

Details

> Contact PfeifferPartner

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Infokorb   
ÖNORM EN 152...:
   
Recht und Normen im Bäderwesen   
  Die gesetzliche und normative Basis des Bäder- und Saunawesens

ist umfangreich und unterliegt einer zunehmend intensiveren Be- und Überarbeitung.

 

Die vormals "nur" nationale Normung hat sich durch die Aufnahme

zahlreicher Europäischer Normen wesentlich verbreitert.

 

 

Eine Übersicht aktueller Gesetze, Verordnung und Normen

haben wir hier als PfeifferPartner Download zusammengefasst.

 

Sie können durch die einzelnen Themen scrollen oder

direkt zu den nachstehenden Themen clicken.

 

 

Bäderhygieneverordnung BHygV

 

Bäderhygienegesetz BHygG

 

ÖNORM ON M 6216:2009

 

ÖNORM EN 15288-1:2008

 

ÖNORM EN 15288-2:2008

 

ÖNORM EN 13451 Teile 1-11

 

Gewerbeordnung GewO 1994

 

 

 

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  Bäderhygieneverordnung

 

 

 

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über

 

Hygiene in Bädern, Sauna-Anlagen,

Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und die an Badestellen zu stellenden Anforderungen

 

[Bäderhygieneverordnung - BHygV]

 

CELEX-Nr.: 376L0160, 390L0656, 391L0692

StF: BGBl. II Nr. 420/1998; Änderung idF: BGBl. II Nr. 149/1999 (DFB); BGBl. II Nr. 409/2000

 

 

Download  Bäderhygieneverordnung - BHygV

 

 

 

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  Bäderhygienegesetz

Bundesgesetz

über Hygiene in Bädern, Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbädern,

Kleinbadeteichen und über die Wasserqualität von Badestellen

[Bäderhygienegesetz - BHygG]

 

StF: BGBl. Nr. 254/1976; Änderung idF:

BGBl. Nr.16/1992 [NR: GP XVIII IA 262/A AB 341 S. 53. BR: AB 4189 S. 548.]

BGBl. Nr.658/1996 [NR: GP XX RV 310 AB 388 S. 43. BR: 5283 AB 5285 S.618.]

CELEX-Nr.: 376L0160, 390L0656, 391L0692

BGBl. I Nr.  98/2001

[NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.]

 

Download  Bäderhygienegesetz - BHygG

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  ÖNORM ON M 6216:2009

Schwimm- und Badebecken

- Anforderungen an die Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung.

 

Diese Ausgabe ersetzt die bisherige Ausgabe ON M 6216:2000.

 

 

 

 

 

Bestimmungen über Warmsprudelbecken, welche

bisher in der ON M 6220-1:1984 enthalten waren,

wurden in die aktuelle Ausgabe integriert,

die ON M 6220-1 gleichzeitig zurückgezogen.

 

Auch die bisher in ON M 6219-1:1998 enthaltenen Vorgaben für die Wasseraufbereitung

von Tauchbecken wurden in der ON M 6216:2009 übernommen und ergänzt.

 

 

 

 

 

 

Weiters erfolgen nunmehr spezielle Vorgaben

für Warmbecken und künstliche Bachläufe.

 

Wesentliche Neuerung sind der 

 

"Betrieb mit reduziertem Förderstrom" oder der

 

"Betrieb mit abgesenktem Wasserspiegel".

 

 

 

 

Für sv.pfeiffer nicht neu - aber in der ON M 6216:2009 neu sind -

- im Sinne eines dauerhaft einwandfreien Betriebes und damit - für

alle Betreiber von Badeanlagen die Bestimmungen der

ON M6216:2009 hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung

>> Mehr... 

 

 

Downloaden Sie hier das Inhaltsverzeichnis ON M6216:2009 als Ihre erste Information.

 

 

Für Fragen steht Ihnen sv.pfeiffer jederzeit zur Verfügung >>  sv@pfeiffer.cc

 

 

 

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  ÖNORM EN 15288-1:2008

 

Schwimmbäder - Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau

 

 

Neben zahlreichen anderen Bereichen werden durch die EN 15288-1:2008

auch spezielle Bereiche, wie Beckenumgänge, Beckenwände, Schwimmbadabdeckungen,

Erste-Hilfe-Räume, Aufsichtspositionen oder Materialien definiert.

 

Achtung: In vielen Belangen erfolgen Querverweise auf die [>..nachstehende>..] EN 13451.

 

 

Umsetzung ab wann ? :

 

Diese europäische Norm ist per 01.11.2008 gültig.

 

Umsetzung wo ? :

 

"..Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Abänderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist.

CEN-Mitglieder

sind die nationalen Normungsinstitute von

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

 

Umsetzung wie ? :

 

Der Badegast in der .. ab 01.11.2008 errichteten/umgebauten/eröffneten.. Wellnessanlage eines Hotels in Mallorca, auf Rhodos, in Riga oder in Tirol darf sich diesselben sicherheitstechnischen Standards erwarten, wie in einer Therme in Ungarn oder im Heilbad in Slowenien...!

 

 

 

Der Teil 1 der EN 15288 erfordert in hohem Maß die Berücksichtigung der späteren

 

Sicherheitsanforderungen im Betrieb bereits in der Planung, was  auch der

 

- bereits bisher hohen - Qualität in der Beratung und Planung von PfeifferPartner als

 

Experten des Bäderwesens entspricht.

 

 

Dies bedeutet - wie auch bisher bei PfeifferPartner üblich -

zum Einen die zeitgerechte Einbeziehung des späteren Betreibers in das investitionsbezogene Planungsgeschehen 

 

[...und zwar nicht nur in Rechten, sondern auch in nachhaltigen Pflichten..]

 

 

 

 

 

 

 

Aber auch eine Unterstützung des

- zukünftigen  oder aktuellen -

Betreibers in der Umsetzung seiner

spezifischen Vorstellung im Einklang mit den Forderungen der EN 15288-1:2008

 

- selbstverständlich auch aller anderen, hier nicht zitierten, einschlägigen national gültigen und europäischen Normung und Bestimmungen.

 

Downloaden Sie hier das Inhaltsverzeichnis

EN-15288-1 als Ihre erste Information. 

 

>> Mehr... 

 

 

 

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  ÖNORM EN 15288-2:2008

 

Schwimmbäder - Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb

 

 

Diese europäische Norm ist per 01.11.2008 gültig.

 

 

 

 

 

 

Entsprechend Teil 2 der EN 15288 sollen die Betreiber

 

von Schwimmbädern auf der Grundlage von

 

regelmässigen Risikoanalysen und -bewertungen

 

angemessene Massnahmen ergreifen, um die

 

Sicherheit der Schwimmbadnutzer zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Analysen und die Bewertungen sollen dabei

 

die Risiken selbst, als auch die Verhältnismässigkeit

 

der Mittel aufgrund technischer und wirtschaftlicher

 

Faktoren berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

Dazu zählen - auch und insbesondere - eine Vielfalt an

Betriebsanweisungen [ "Verfahrensanweisungen zur Sicherheit im Schwimmbad" ]

an das Personal.

 

...zB Wie tausche ich wann wie einen Dosierbehälter wovon ?

 

Auch wenn Normen nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich verbindlich sind,

ist zu vermuten, dass die EN 15288-2:2008 in der zukünftigen Rechtsprechung

eine hohe Relevanz erhalten wird.

 

Dies leitet sich alleine aus dem weitreichenden Titel > und

Inhalt der " Sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb " ab.

 

 

 

 

 

 

Risiko-Analyse und -Bewertung und andere 

 

Leistungen zur Erfüllung der EN 15288-2 und

 

der anderen rechtlichen und fachlichen

 

Zusammenhänge durch sv.pfeiffer 

 

 

 

>> Mehr... 

 

 

Downloaden Sie hier das Inhaltsverzeichnis EN-15288-2 als Ihre erste Information. 

 

Bau-Genehmigung, ...Betriebsanlagen-Genehmigung, ...für Errichtung,...für befristete|unbefristete Betriebsbewilligung,...Wasser-Recht, ...Arbeitnehmerschutz,...

 

Wie stehen diese Belange im Verhältnis zur Gewerbeordnung GewO 1994 und

der bisherigen Überprüfung nach § 82 b ?

 

 

 

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  ÖNORM EN 13451 Teile 1-11

Schwimmbadgeräte - Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für ...

 

 

 

Diese europäische Norm unterteilt sich in 11 Teile, welche zwischen 2001 und 2004 Gültigkeit erlangt haben.

 

 

Teil 9 "Sicherheitszeichen" ist nach wie vor "nur" Entwurf, ist jedoch bei PfeifferPartner bereits seit

längerem gelebte Realität; die Erfüllung hat sich bereits in mehreren Rechtsverfahren bewährt.

 

 

Die EN 13451 "hat es in sich" !

 

 

 

 

Nicht nur dass in den einzelnen Teilen sehr genau definierten Prüfverfahren für die individuellen

 

sicherheitstechnische Anforderungen > Stichwort Haarfangprüfung [..im Teil 3..]

 

enthalten sind, welche [..je nach Planungs- und Errichtungszeitraum..] bereits in der

 

Planung, als auch in der Ausführung, aber inbesondere  und jedenfalls aktuell in der ´

 

nachhaltigen Haftung des Betreibers liegen ..[..werden..,]

 

 

So teilt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend im 

Erlass BMGFJ-93191/0052-I/B/8/2007 vom 25.02.2008 u.a. mit:

 

6. Bei neu zu bewilligenden Bädern sind

a) die Überprüfung der Strömungsgeschwindigkeiten nach der ÖNORM EN 13451-1 und

b) die Haarfangprüfung nach der ÖNORM EN 13451-3

bezüglich der Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufe gemäß Pkt.1 und Pkt.2 im Wege einer Auflage vorzuschreiben.

 

Es wird ersucht, diesen Erlass an die mit der Vollziehung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung betrauten Behörden im jeweiligen Vollzugsbereich weiterzuleiten und seine Einhaltung zu überwachen.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dieser Erlass dem für der GewO 1994 unterliegende Bäder zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung gestellt wurde.

 

Zum Erlass Volltext

 

Was ist die Haarfangprüfung ?

 

 

 

Leistungen zur Erfüllung der

 

EN 13451 durch sv.pfeiffer und

 

ergänzende Informationen

 

>> Mehr...

 

 

 

 

 

Downloaden Sie hier das Inhaltsverzeichnis

der EN 13451 Teile 1-11 [ca. 8 MB]

als Ihre erste Information.

 

Zur EN 13451 1-11 gilt analog der EN 15288:

Auch wenn Normen nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich verbindlich sind,

kann davon ausgegangen werden, dass die EN 13451 in der zukünftigen Rechtsprechung eine hohe Relevanz erhalten wird.

 

Dies leitet sich alleine aus dem bestimmenden Titel und weitreichenden Inhalt 

..Zusätzlichen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für..." 

ab.

 

Für Fragen steht Ihnen sv.pfeiffer jederzeit zur Verfügung >>  sv@pfeiffer.cc

 

 

 

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  Gewerbeordnung GewO 1994

 

Die "Mündliche Verhandlung zur Betriebsanlagengenehmigung" oder die

"Gewerberechtsverhandlung" - und das Ergebnis, nämlich der "Bescheid" ist

das finale Ereignis in einem - oftmals umfangreich vorangehenden -

Besprechungen mit den Vertertern der einzelnen Fachabteilungen..

 

Die GewO 1994 und die juristischen Interpretationen ihrer zahlreichen Details

sind vielfältig und umfangreich.

 

Dabei ist zuallererst zu hinterfragen, ob die betreffende Badeanlage überhaupt

als "gewerbliche Betriebsanlage" i.S.d. § 74 GewO genehmigt wurde.

 

 

 

Davon ist zB bei einem Hotelbetrieb, einer Therme oder einem Gemeindebad  grundsätzlich auszugehen.

 

Für ältere kommunale Bäder wurde oftmals dem Konsenswerber "Gemeinde" eine "SanRB"

[sanitätsrechtliche Bewilligung.] erteilt.

 

Grundsätzlich gilt

"... Jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmässig zu dienen bestimmt ist.." als gewerbliche Betriebsanlage.

 

 

 

Entscheidend ist der rechtliche Zusammenhang der fachspezifischen Gesetze und

Normen mit der dauerhaften Einhaltung der Bestimmungen der GewO.

 

 

Darin liegt die eigentliche Brisanz für die laufende Betriebssführung.

Die Genehmigungsbehörde definiert im Betriebsanlagenverfahren sämtliche einschlägigen Normen

- als Stand der Technik - in der Prüfung des Projektes und in der Definition der Auflagen für

die Genehmigung nicht nur für Planung und  Ausführung, sondern auch für den laufenden Betrieb

[" Dauervorschreibungen "]

 

 

Ob >.. diese Auflagen eingehalten werden,

 

hat der Betriebsinhaber im Sinne des § 82b

 

regelmässig und wiederkehrend

 

selbst zu prüfen - oder prüfen zu lassen.

 

 

 

 

Die Eigenüberprüfung nach § 82b GewO 1994

>> Mehr...

 

 

 

Leistungen zur Erfüllung des § 82 b durch 

sv.pfeiffer und ergänzende Informationen

>> Mehr...

 

 

 

Für Fragen steht Ihnen sv.pfeiffer jederzeit zur Verfügung  >>  sv@pfeiffer.cc

 

 

 

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